Sie sind hier:

PPL - JAR FCL

CVFR-Berechtigung

Nachtflugberechtigung

Suchen nach:

Allgemein:

Startseite

Eine Nachtflugberechtigung benötigen Sie für Flüge bei Nacht nach VFR – Visual Flight Rules (Sichtflugbedingungen). In der Fliegerei beginnt die Nacht 30 Minuten nach Sonnenuntergang und endet 30 Minuten vor Sonnenaufgang.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 5 Flugstunden bei Nacht. Darin müssen enthalten sein:

Es erfolgt eine theoretische Einweisung in den Bereichen

Sie brauchen jedoch keine theoretische Prüfung abzulegen. Vorab muss allerdings die CVFR-Berechtigung erworben werden. Zusätzlich sollten Sie mindestens die 2-3 Stunden für ein Refresher in Funknavigations und die Einführung der spezifischen Sprechfunkverfahren für Luftraum C und Nachtflug investieren.